1. Name und Sitz des Vereins
Art. 1
a) Der Vereinssitz befindet sich in Rapperswil SG.
2. Zweck des Vereins
Art. 2
Art. 3
Zur Erreichung des Vereinszwecks dienen insbesondere folgende Mittel:
a) Sportabende
b) Gesellige Zusammenkünfte wie Jassabende
c) Diverse Anlässe und Feste
3. Mitgliedschaft
Art. 4
Art. 5
Art. 6
a) Passivmitglied ist, wer den Beitrag bezahlt hat.
b) Passivmitglieder sind nicht stimmberechtigt und müssen an der Hauptversammlung nicht teilnehmen.
Art. 7
Aus dem Verein ausgeschlossen wird durch die Vollversammlung, wer:
a) gegen die Interessen oder das Ansehen des Vereins handelt.
b) die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein vernachlässigt.
Art. 8
Art. 9
Der Jahresbeitrag der Aktivmitglieder wird vom Vorstand festgelegt und an der jährlichen Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorgelegt.
Art. 10
4. Organisation
Art. 11
Die Organe des Vereins sind:
Art. 12
Das Vereinsjahr endet am 31. Dezember.
Art. 13
a) An der HV werden folgende Traktanden behandelt:
Art. 14
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Kassier, dem Marketingchef sowie dem Verantwortlichen für das Cluborgan/Aktuar.
Art. 15
Der Präsident vertritt den Verein nach außen und leitet die Vereins- und Vorstandssitzungen. Gemeinsam mit einem zweiten Vorstandsmitglied gibt er die verbindliche Unterschrift für den Verein und informiert die übrigen Vorstandsmitglieder darüber.
Art. 16
Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten und unterstützt die anderen Vorstandsmitglieder.
Art. 17
Der Verantwortliche für das Cluborgan führt das Protokoll und erledigt die allgemeine Korrespondenz.
Art. 18
Der Kassier ist verantwortlich für das Rechnungswesen. Er hat jährlich der HV Rechnung abzulegen und muss den Rechnungsrevisoren die Jahresrechnung rechtzeitig vor der HV vorlegen.
Art. 19
Der Marketingchef ist verantwortlich für Sponsoring, Werbeartikel und gegebenenfalls für die Internetpräsenz. Er berichtet in der HV über die verschiedenen Aktionen des vergangenen Jahres.
Art. 20
Die Rechnungsrevisoren prüfen die an der HV vorzulegende Jahresrechnung sowie den Vermögensstand des Vereins. Sie schlagen die Rechnung zur Annahme oder Verwerfung vor.
a) Die Amtsdauer der Rechnungsrevisoren beträgt 2 Jahre. Die Regelungen bezüglich Wahl und Rücktritt gelten analog zu denen des Vorstands (Art. 14).
b) In jedem ungeraden Jahr steht der erste Revisor zur Wahl, in jedem geraden Jahr der zweite.
Art. 21
Alle Vorstandsmitglieder haben das Recht, Teile ihrer Aufgaben angemessen an weitere Mitglieder zu delegieren.
Art. 22
Änderungen der Statuten können durch die HV mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
5. Das Kluborgan
Art. 23
Der Sportclub Linth gibt mindestens einmal jährlich ein Kluborgan heraus, das automatisch jedem Mitglied zugestellt wird.
Art. 24
Alle Mitglieder haben das Recht, Beiträge und Berichte im Kluborgan einzureichen, sofern der zuständige Verantwortliche zugestimmt hat.
6. Finanzen und Haftung
Art. 25
Die verschiedenen Beiträge werden vom Kassier jeweils zu Beginn des Vereinsjahres sowie bei Neueintritten erhoben.
Art. 26
Für kommerzielle Verbindlichkeiten haftet ausschließlich das Vereinsvermögen; eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 27
Der Verein stellt in keiner Weise Versicherungen für die Mitglieder bereit. Daher haben Mitglieder keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, es sei denn, es gibt einen Beschluss der HV mit Stimmenmehrheit.
Art. 28
Der Verein darf sich in keiner Form verschulden.
7. Auflösung des Vereins
Art. 29
Die Auflösung des Sportclub Linth (SC Linth) erfolgt auf schriftlich begründetes Verlangen und ist dem Vorstand zur Verfügung zu stellen.
Art. 30
Im Fall der Auflösung des Vereins fällt das verbleibende Vermögen an die Vereinsmitglieder.
Gemäss Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Dezember 2007
Präsident
Eberhard Julius
Vize-Präsident
Egli Roman